Cicero wird es weiterhin geben!
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Das teilrevidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie die dazugehörige Aufsichtsverordnung (AVO) verlangen von der Branche, dass sie Mindeststandards für die Fähigkeiten und Kenntnisse der Versicherungsvermittler/-innen erstellt und von der Finma genehmigen lässt. Es ist zudem vorgesehen, dass die Branchenorganisation, welche die Mindeststandards erlässt, diese auch kontrolliert.

Das System Cicero hat massgeblich dazu beigetragen, dass der Gesetzgeber den Branchen auch in Zukunft Verantwortung delegierten möchte. Explizit tut er dies bei der Definition der neuen Mindeststandards, welche auch dem regelmässigen Kompetenznachweis für zugelassene Versicherungsvermittler/-innen zugrundeliegen sollen. 

Zudem können operative Teile der Umsetzung an die Branche delegiert werden. Auf Basis der umfassenden Analyse von Cicero in 2021 sowie dem künftigen Vollzugskonzept der Finma wird das System Cicero in enger Zusammenarbeit der etablierten Branchenorganisationen an die neuen Voraussetzungen des VAG angepasst werden müssen.

Mindeststandards für die Fähigkeiten und Kenntnisse der Versicherungsvermittler/-innen gemäss neuem VAG (vbv.ch)