Neue Maximalbeiträge der Säule 3a im Jahr 2023

Das Bundesamt für Sozialversicherungen legt die Maximalbeträge der Säule 3a jährlich fest. Für das Jahr 2023 gilt:

  • Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen maximal CHF 7’056 einzahlen.
  • Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber CHF 35’280 einzahlen.

Der höhere Maximalbetrag für Erwerbstätige ohne Pensionskasse erlaubt beispielsweise Selbstständigen, die als Einzelfirma keiner Pensionskasse angeschlossen sind, die anfallende Vorsorgelücke in Eigenregie zu kompensieren.


Wer früher den Maximalbetrag der Säule 3a einzahlt, spart mehr

Der Betrag, den Sie auf das Säule 3a Konto einzahlen wollen, muss bis 31. Dezember 2023 auf dem Vorsorgekonto verbucht sein. Um die Steuervorteile nicht zu verpassen, lohnt es sich, die Einzahlungen frühzeitig vorzunehmen – am besten vor den Feiertagen. Noch besser ist es, den Maximalbetrag bereits zu Beginn des Jahres zu überweisen.