Seit Januar 2023 ist das teilrevidierte Schweizer Erbrecht in Kraft

Seit Januar 2023 ist das teilrevidierte Schweizer Erbrecht in Kraft. Mit den neuen Bestimmungen können Sie flexibler und selbstbestimmter entscheiden, wer wie viel Ihres Nachlasses erhalten soll. Sie können über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen. Neu sind unter anderem die Pflichtteile für Nachkommen kleiner und der Pflichtteil der Eltern fällt weg.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Den Nachkommen stehen neu nur noch 50% ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu, bis anhin waren es 75%.
- Der Pflichtteil der Eltern fällt weg, bisher waren es 50% ihres gesetzlichen Erbteils.
- Guthaben der Säule 3a fallen nicht in den Nachlass.
- Mit Abschluss eines Erbvertrags entsteht ein Schenkungsverbot.
- Ehepaare, die sich in laufenden Scheidungsverfahren befinden, können sich neu bereits vor dem rechtskräftigen Scheidungsurteil vom Erbe ausschliessen.